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20 May 2024

Informationen Exportkunden

Weltweiter Export mit Rundumservice, incl. Zollabwicklung, bis hin zu weltweit günstigen Transportlösungen, ist nur ein Teil des Leistungsspektrums des seit vielen Jahren aktiven Verkaufsteams!

 

Nützliche Infos für Selbstabholer:

Kauf eines Kfz in Deutschland und Zulassung auf Ausfuhrkennzeichen

 

Fahrzeuge, die definitiv aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, überführt man am besten mit einem Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt). Es ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken, in dem das Ablaufdatum schwarz eingeprägt ist.

Zuständig für die Ausgabe des Ausfuhrkennzeichens ist die Kfz-Zulassungsbehörde/ Straßenverkehrsamt.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Prüfplakette (§ 29 StVZO) noch mindestens bis nach Ende des gewünschten Zeitraums gültig ist.


Steuerpflicht

Bei Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss die Kfz-Steuer bezahlt werden. Im Regelfall wird die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen. Dazu muss der Antragsteller die Einzugsermächtigung für ein inländisches (deutsches) Bankkonto vorlegen. Sollte kein inländisches Bankkonto vorhanden sein, muss die auf dem Steuerbescheid geforderte Kfz-Steuer direkt beim Finanzamt (ggf. auch bei einer Bank) eingezahlt werden.


Versicherung und Gültigkeit

Für ein Fahrzeug, das auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, muss eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie ist unter anderem in jeder ADAC-Geschäftsstelle erhältlich. Die ARISA - Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen kostet:

für einen Pkw/ ein Wohnmobil:   80 € für 15 Tage
160 € für 29 Tage
für ein Motorrad/ Anhänger:   40 € für 15 Tage
  55 € für 29 Tage

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für mindestens 15 Tage und kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden; eine Internationale Grüne Versicherungskarte wird mitgegeben.

Nur für den Zeitraum, für den die Versicherung abgeschlossen wurde, wird auch das Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausgegeben - also für mindestens 15 Tage und höchstens für ein Jahr.

Der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bisher: Kfz-Schein und Kfz-Brief)
  • Nachweis über eine gültige Haupt- und ggf. Abgasuntersuchung (Teilweise wird in der Praxis auch eine gültige Abgasuntersuchung verlangt!)
  • Außerbetriebsetzung (bei abgemeldeten Fahrzeugen)
  • evtl. alte Nummernschilder
  • Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch der Internationale Zulassungsschein (ca. 10 €) ausgestellt werden. Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I wird eingezogen oder entwertet, die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II wird fortgeschrieben.

Gebrauchte Fahrzeuge, die auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden sollen, müssen in der Regel bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorgefahren werden. Bei Neufahrzeugen, die direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet werden, wird darauf oftmals verzichtet.